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Finanzlexikon: gewerkschaft

gewerkschaft

Gewerkschaften sind (1) Interessenvertretungen von Arbeitnehmern, die sich zur Wahrung ihrer gemeinsamen Arbeitnehmerinteressen freiwillig und auf Dauer zusammengeschlossen haben, (2) als bergrechtliche Gewerkschaften eine altertümliche Form einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft.

Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretungen

Gewerkschaften sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern sein, und bereit und fähig, die Interessen ihrer Mitglieder nicht nur mit Kampfmaßnahmen zu verfolgen. (Nominell selbständige, in der Tat von Arbeitgebern abhängige oder gegründete (meist Betriebs-)Gewerkschaften werden abschätzig als Gelbe Gewerkschaften bezeichnet.)

Sie müssen streikfähig sein und in der Lage, in Arbeitskämpfen dem Arbeitgeber "erheblichen Schaden" zufügen zu können, um den "Tarifpartner" an den Verhandlungstisch zu zwingen. Hierfür unterliegen Gewerkschaften dem Schutz des Grundgesetzes. Sie haben das Recht, ohne Einflussnahme des Staates Tarifverträge zu schließen. Dies nennt man Tarifautonomie. Tarifautonomie gehört zur Koalitionsfreiheit und ist in Deutschland durch das Grundgesetz, Artikel 9 Absatz 3 geschützt. Aus dieser Vorschrift folgt auch das Streikrecht der Gewerkschaften.

Geschichte

Gewerkschaften haben sich Mitte des 19. Jahrhunderts, in Reaktion auf die von den Arbeitern als Ausbeutung empfundene Entlohnung während der Industriellen Revolution entwickelt. Sie entstanden in einer Zeit, in der die Arbeiterschaft aufgrund der Landflucht in den rapide wachsenden Städten zunächst um ihr Existenzminimum ringen musste und die Unternehmer oft auch noch feudalistische Privelegien besaßen. Es ging zunächst nicht darum, die Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen auszugleichen, sondern man musste Gewerkschaften seit je her als Arbeiter-Kartell verstehen, welches lediglich daran interssiert war, die jeweilige Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Dazu schlossen sie sich zusammen und führten Arbeitskämpfe gegen die Unternehmer. Bevorzugtes Mittel des Arbeitskampfes war und ist der Streik. Über das Ziel eines reinen Ausgleiches der Bedingungen wurde aus politischen Gründen etliche Male hinausgeschossen, genauso wie es Gang und Gebe war, Gewerkschaften bzw. deren Vorformen zeitweise immer wieder zu verbieten oder gesetzlich zu behindern. Heute sind in Deutschland Gewerkschaften ihrerseits als Interessengruppe gesetztlich priveligiert.

Zwischen 1933 und 1945 versuchten Teile der Gewerkschaften zunächst, sich mir der neuen Führung zu arrangieren, um ihr Überleben zu sichern, wurden jedoch dann von den Nationalsozialisten zerschlagen. Erst nach dem Sieg der alliierten Mächte über Deutschland wurde unter der Besatzungsmacht ein Wiederaufbau der Gewerkschaften vorangetrieben.

Mittlerweile sind die deutschen Gewerkschaften zu sehr großen Vereinen herangewachsen, deren Aufgabe in erster Linie die Vertretung der in ihnen zusammengeschlossenen Mitglieder bei Tarifverhandlungen ist. In den letzten Jahren müssen die Gewerkschaften mit hohen Mitgliederverlusten leben.

Ziele

Unter dem Vorzeichen hoher Arbeitslosigkeit sowie aufgrund der häufig anzutreffenden und auch der wachsenden volks- und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit seitens der Arbeitgeberseite, Arbeitsplätze bis hin ins Ausland zu verlagern zu müssen, laufen traditionelle Druckmöglichkeiten der Gewerkschaften auf regionaler und nationaler Ebene zunehmend ins Leere oder leisten sogar einer neuen Spaltung der Gesellschaft in Arbeitsplatzbesitzer und Arbeitslose Vorschub. Noch ist nicht erkennbar, dass die Gewerkschaften oder die betroffenen Interessengruppen selbst in absehbarer Zeit eine probate Antwort auf diese paradoxe Situation durchsetzen können.

Als strategisch richtungsweisende Ansätze sind zum Beispiel internationale Mindeststandards für Arbeitsbedingungen, eine steuerliche Belastung von Kapitaltransfers und ein von Voraussetzungen unabhängiges Bürger-Mindesteinkommen zu nennen, welches die grundsätzliche soziale Abhängigkeit und situative Erpressbarkeit des als Arbeitnehmer oder Arbeitslose bezeichneten Bevölkerungsteils beenden könnte.

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